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OLG Hamm, 22.06.1989 - 4 Ws 467/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1989, 525
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 17.04.2018 - 1 AR 13/18
Anspruch einer Universitätsklinik auf Aufwendungsersatz in abgerechneter Höhe für …
Ferner hat das OLG Hamm mit seinem Beschluss vom22. Juni 1989 (Az.: 4 Ws 467/88) lediglich entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Obduzenten und Sektionsgehilfen, dass der Sektionsgehilfe für seine Teilnahme an der Leichenöffnung die Hälfte des dem Obduzenten nach Anlage § 5 Nr. 2 a ZSEG zustehenden Entgelts und der Entschädigung für Zeitverlust erhält, nicht unbillig ist. - LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs 12/18
Obduktion, erhöhter Präparationsaufwand, keine besonders ungünstigen äußeren …
Die Kammer schließt sich hier der Auffassung des OLG Hamm im Beschluss vom 22.06.1989 (4 Ws 467/88 = BeckRS 2015, 05307) an, dass eine Entschädigung in dieser Höhe der Billigkeit entspricht. - LG Düsseldorf, 17.04.2018 - 1 AR 10/18
Anspruch einer Universitätsklinik auf Aufwendungsersatz in abgerechneter Höhe für …
Ferner hat das OLG Hamm mit seinem Beschluss vom22. Juni 1989 (Az.: 4 Ws 467/88) lediglich entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Obduzenten und Sektionsgehilfen, dass der Sektionsgehilfe für seine Teilnahme an der Leichenöffnung die Hälfte des dem Obduzenten nach Anlage § 5 Nr. 2 a ZSEG zustehenden Entgelts und der Entschädigung für Zeitverlust erhält, nicht unbillig ist.