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   OLG Hamm, 22.06.1989 - 4 Ws 467/88   

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https://dejure.org/1989,17508
OLG Hamm, 22.06.1989 - 4 Ws 467/88 (https://dejure.org/1989,17508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.1989 - 4 Ws 467/88 (https://dejure.org/1989,17508)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 4 Ws 467/88 (https://dejure.org/1989,17508)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 525
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 17.04.2018 - 1 AR 13/18

    Anspruch einer Universitätsklinik auf Aufwendungsersatz in abgerechneter Höhe für

    Ferner hat das OLG Hamm mit seinem Beschluss vom22. Juni 1989 (Az.: 4 Ws 467/88) lediglich entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Obduzenten und Sektionsgehilfen, dass der Sektionsgehilfe für seine Teilnahme an der Leichenöffnung die Hälfte des dem Obduzenten nach Anlage § 5 Nr. 2 a ZSEG zustehenden Entgelts und der Entschädigung für Zeitverlust erhält, nicht unbillig ist.
  • LG Münster, 12.10.2018 - 20 Qs 12/18

    Obduktion, erhöhter Präparationsaufwand, keine besonders ungünstigen äußeren

    Die Kammer schließt sich hier der Auffassung des OLG Hamm im Beschluss vom 22.06.1989 (4 Ws 467/88 = BeckRS 2015, 05307) an, dass eine Entschädigung in dieser Höhe der Billigkeit entspricht.
  • LG Düsseldorf, 17.04.2018 - 1 AR 10/18

    Anspruch einer Universitätsklinik auf Aufwendungsersatz in abgerechneter Höhe für

    Ferner hat das OLG Hamm mit seinem Beschluss vom22. Juni 1989 (Az.: 4 Ws 467/88) lediglich entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Obduzenten und Sektionsgehilfen, dass der Sektionsgehilfe für seine Teilnahme an der Leichenöffnung die Hälfte des dem Obduzenten nach Anlage § 5 Nr. 2 a ZSEG zustehenden Entgelts und der Entschädigung für Zeitverlust erhält, nicht unbillig ist.
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